Kriminalprognostische Gutachten

Rechtspsychologische Praxis & Beratung

Image

Kriminal- prognostische Gutachten


Kriminalprognostische Gutachten gemäß §§ 57, 57a StGB/§ 454 Abs. 2 StPO

  • Unsere kriminalprognostischen Gutachten unterstützen Gerichte und Strafvollzugsbehörden bei der Einschätzung, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit von einer verurteilten Person weiterhin eine Gefahr ausgeht. Dabei beantworten wir aus psychologischer Sicht die zentralen Fragen, ob ein Risiko für die Begehung weiterer Straftaten besteht und welche Straftaten mit welcher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Zur Vorbereitung von vollzugsöffnenden Maßnahmen wird zudem gemäß §§ 10, 11 StVollzG die Wahrscheinlichkeit der Missbrauchsgefahr und der Fluchtgefahr des Probanden, sowie dessen Fähigkeit, sich an Absprachen zu halten, eingeschätzt.

Kriminalprognostische Gutachten gemäß §§ 67d, 67e StGB/§ 463 Abs. 4 StPO

  • Im Maßregelvollzug sind kriminalprognostische Gutachten ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung, ob eine weitere Unterbringung erforderlich ist.

    Unsere Gutachten beantworten dabei aus fachlicher Sicht die Fragen, ob die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs erhebliche rechtswidrige Taten begeht und ob die Störung, aufgrund derer die Unterbringung erfolgte, fortbesteht. Zudem wird geprüft, ob es geeignete Maßnahmen gibt, um eine mögliche Gefährdung abwenden.



Qualitäts-standards


Bei der Erstellung fachpsychologischer Sachverständigengutachten steht für uns Qualität an oberster Stelle. Diese sichern wir durch kontinuierliche Intervision sowie regelmäßige Fortbildungen auf wissenschaftlicher Grundlage. Unsere Gutachten orientieren sich an aktuellen fachlichen Standards und berücksichtigen etablierte Methoden der Rückfallprognostik. Ziel ist eine fundierte, nachvollziehbare und objektive Einschätzung, die sachgerechte Entscheidungen über mögliche Vollzugslockerungen oder vorzeitige Entlassungen unterstützt.

Dabei folgen wir den von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe entwickelten „Empfehlungen für Prognosegutachten“ (NStZ 2019, 553 ff., 574 ff.), der geltenden Rechtsprechung sowie den anerkannten methodischen Standards der forensischen Psychologie.