Rechtspsychologische Praxis & Beratung

Familien-spychologische Gutachten
Die Erstellung der Sachverständigengutachten erfolgt im Auftrag des Familiengerichts. Die Richterin bzw. der Richter kann sich direkt mit meiner Praxis in Verbindung setzen.
Dabei werden Gutachten unter anderem zu folgenden Fragen erstellt:
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Lebensmittelpunkt von Kindern/Pflegekindern beispielsweise nach Trennung/Scheidung der Eltern
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Erziehungsfähigkeit der Eltern/Großeltern/Pflegeeltern u.a.
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Beurteilung von Kindeswohlgefährdung
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Kontakte (Umgang) der Kinder zu den Eltern nach Trennung/Scheidung
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Rückführung von Kindern nach Fremdunterbringung
Qualitäts-standards
Auf Wunsch des Gerichtes wird auch lösungsorientiert gearbeitet und auf Einvernehmen hingewirkt.
Die Gutachten werden wissenschaftlich fundiert, verständlich und nachvollziehbar nach den Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten (Zuschlag, 2006) erstellt. Sie entsprechen den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2015, 2015) und den Qualitätsstandards für psychologische Gutachten (Diagnostik- und Testkuratorium der Förderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2017 )
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teilstrukturierte und standardisierte Formen der Interaktionsbeobachtung
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strukturierte Gespräche mit den Elternteilen bzw. beteiligten Bezugspersonen
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kindgerechte Gespräche und psychologische Testverfahren nach wissenschaftlichen Standards
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Optional: abschließende gemeinsame Elterngespräche, je nach Fallkonstellation mit dem Ziel, Einvernehmen zwischen den Beteiligten herzustellen und Veränderungen zu bewirken
Im Rahmen der Begutachtung werden der Entwicklungsstand des Kindes, der kulturelle Hintergrund der Familie sowie die Bindungen und Beziehungen in der Familie berücksichtigt. Ich bin bestrebt, die jeweilige Familiendynamik zu erfassen und gegebenenfalls positive Veränderungen zu bewirken. Dabei richten sich Empfehlungen stets nach dem Wohl des Kindes.
Auf Wunsch erstelle ich auch methodenkritische Stellungnahmen zu bereits verfassten Gutachten.