Rechtspsychologische Praxis & Beratung

Gutachten

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Rechtspsycho-logische Begutachtung

Die Erstellung der Sachverständigengutachten erfolgt im Auftrag des Familiengerichts. Die Richterin bzw. der Richter kann sich direkt mit meiner Praxis in Verbindung setzen.

Dabei werden Gutachten unter anderem zu folgenden Fragen erstellt:

  • Lebensmittelpunkt von Kindern/Pflegekindern beispielsweise nach Trennung/Scheidung der Eltern

  • Erziehungsfähigkeit der Eltern/Großeltern/Pflegeeltern u.a.

  • Beurteilung von Kindeswohlgefährdung

  • Kontakte (Umgang) der Kinder zu den Eltern nach Trennung/Scheidung

  • Rückführung von Kindern nach Fremdunterbringung


Qualitäts-standards

Auf Wunsch des Gerichtes wird auch lösungsorientiert gearbeitet und auf Einvernehmen hingewirkt.

Die Gutachten werden wissenschaftlich fundiert, verständlich und nachvollziehbar nach den Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten (Zuschlag, 2006) erstellt. Sie entsprechen den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2015, 2015) und den Qualitätsstandards für psychologische Gutachten (Diagnostik- und Testkuratorium der Förderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2017 )

      Dabei sind wichtige Arbeitsschritte:
 
 
  • teilstrukturierte und standardisierte Formen der Interaktionsbeobachtung

  • strukturierte Gespräche mit den Elternteilen bzw. beteiligten Bezugspersonen

  • kindgerechte Gespräche und psychologische Testverfahren nach wissenschaftlichen Standards

  • Optional: abschließende gemeinsame Elterngespräche, je nach Fallkonstellation mit dem Ziel, Einvernehmen zwischen den Beteiligten herzustellen und Veränderungen zu bewirken

    Im Rahmen der Begutachtung werden der Entwicklungsstand des Kindes, der kulturelle Hintergrund der Familie sowie die Bindungen und Beziehungen in der Familie berücksichtigt. Ich bin bestrebt, die jeweilige Familiendynamik zu erfassen und gegebenenfalls positive Veränderungen zu bewirken. Dabei richten sich Empfehlungen stets nach dem Wohl des Kindes.

    Auf Wunsch erstelle ich auch methodenkritische Stellungnahmen zu bereits verfassten Gutachten.


Laufzeiten

Aktuelle Frist zur Gutachtenerstattung: 15.08.2024

Beginn der Begutchtung: April 2024

Die Bearbeitungszeit eines Auftrags im Bereich der Gutachtertätigkeit liegt bei ca. 3 Monaten, einschließlich Aktenstudium, Vorbereitung, Terminvereinbarungen, Erhebungsphase, Auswertung und Verschriftlichung des Gutachtens.


In Abhängigkeit von der jeweiligen Auftragsauslastung sind Wartezeiten möglich, bis mit einer neuen Begutachtung begonnen werden kann. Diese können vor einer möglichen Auftragserteilung telefonisch erfragt werden, sodass sich die konkrete Laufzeit im Einzelfall, das terminliche Mitwirken aller Beteiligten vorausgesetzt, im Vorfeld jeweils gut einschätzen lässt. Bei möglichen Abweichungen vom zuvor kalkulierten Zeitplan erfolgt unaufgefordert eine Sachstandmitteilung mit entsprechender Begründung ans Gericht.